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Für Nutzer der Datenbank BAYERN-RECHT über das Behördennetz
- Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD-Gesetz - HföDG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Oktober 2003
- Verordnung über die Erstattung der Kosten für die Ausbildung und Fortbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern(Erstattungsverordnung BayFHVR) vom 24. Oktober 2005 i. d. Fsg. der Änderung durch Verordnung vom 05. August 2010
- Verordnung zur Änderung der Erstattungsverordnung BayFHVR vom 5. August 2010
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- Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD-Gesetz - HföDG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Oktober 2003
- Verordnung zur Änderung der Erstattungsverordnung BayFHVR vom 05.08.2010
- Erstattungsverordnung BayFHVR
Vorschriften - Studium
Für Nutzer der Datenbank BAYERN-RECHT über das Behördennetz
- Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (Auswahlverfahrensordnung - AVfV) Vom 8. Februar 2000
- Verordnung über das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration (AuswV-AM) vom 14. September 2011
- Bekanntmachung des StMAS vom 25.10.2011 über die Errichtung einer Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des StMAS
- Allgemeine Prüfungsordnung (APO)
- Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw) vom 07. 01.2013
- Verordnung über die Verleihung von Diplomgraden nach dem Gesetz über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (Diplomierungsverordnung BayFHVR) vom 9. August 1996
- Richtlinien für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw) vom 12.08.2015, geändert durch Bekanntmachung vom 04.08.2016
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- Richtlinien für die Ausbildung in der zweiten und dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung (ARSozVerw) vom 12.08.2015, geändert durch Bekanntmachung vom 4. August 2016
- Diplomordnung des Fachbereiches vom 29.04.2016 gemaess Nr. 23.1 der Richtlinie ARSozVerw
- Verordnung über die Verleihung von Diplom- und Bachelorgraden nach dem Gesetz über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (Diplomierungsverordnung BayFHVR - FHVRDiplV) i. d. Fsg. der Bek. vom 9. August 1996
- Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw) vom 07. 01.2013
- Allgemeine Prüfungsordnung
- Bekanntmachung des StMAS vom 25.10.2011 über die Errichtung einer Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des StMAS
- Verordnung über das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration (AuswV-AM) vom 14. September 2011
- Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (Auswahlverfahrensordnung - AVfV) Vom 8. Februar 2000