Fachpraktikum
Die fachpraktische Ausbildung bildet neben den fachtheoretischen Studienabschnitten das Fundament der späteren Tätigkeit als Rechtspfleger/-in.
Im Rahmen der Fachpraktika I und II lernen die Studierenden an den Ausbildungsgerichten und -staatsanwaltschaften ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld ausführlich kennen, indem sie das in den Vorlesungen Erlernte direkt in die Praxis umsetzen.
Für die Klärung von organisatorischen und administrativen Fragen sowie für den praxisbegleitenden Unterricht während der Fachpraktika sind die Ausbildungsleitungen bei den drei Oberlandesgerichten zuständig. Aktuell sind dies
OLG Bamberg | Claudia Weisel |
OLG Nürnberg | Michael Neugebauer |
OLG München | Michael Leitner und Julia Finkenzeller |
Einzelheiten zu den fachpraktischen Studienabschnitten werden jeweils durch Verwaltungsvorschriften geregelt:
Zur Optimierung der Praxisausbildung wurde vom Staatsministierium der Justiz eine eigene Arbeitsgruppe gebildet, die ein Konzept für die praktische Ausbildung der Nachwuchskräfte entwickelt hat