Leitung und Organe


Die Willensbildungs-, Entscheidungs- und Handlungszuständigkeiten für die Fachbereiche sind zwei Organen zugeordnet,  

- dem Fachbereichsleiter und
- der Fachbereichskonferenz  

Die Fachbereichsleiter und ihre Stellvertreter werden von den zuständigen Staatsministerien bestellt. Ihre Amtszeit ist nicht begrenzt. Der Fachbereichsleiter leitet den Fachbereich und vertritt ihn nach außen. In dieser Funktion ist er Vorgesetzter der Studierenden während der Fachstudienabschnitte.
 


Fachbereichsleiter Rainer Schmid

Rainer Schmid Fachbereichsleiter

Direktor bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Fachbereich Sozialverwaltung.

Dem Fachbereichsleiter obliegt neben der organisatorischen, personellen und haushaltsmäßigen Gesamtverantwortung (inklusive DSGVO) insbesondere die Vertretung des Fachbereichs nach außen sowie in den internen Organen und Gremien (Rat, Fachbereichskonferenz). Er ist Mitglied der Prüfungsausschüsse.

 


Stellvertretende Fachbereichsleiterin Dr. Sandra Köller

Der stellvertretenden Fachbereichsleiterin obliegt die Vertretung im gesamten Aufgabenbereich des Fachbereichsleiters. Sie ist als ständiger Vertreter des Fachbereichsleiters zusätzlich Mitglied der Fachbereichskonferenz und Vertreter des Fachbereichsleiters als Mitglied der Prüfungsausschüsse für die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene.

 


Sekretariat

Tel.:     08071 59-2127


 


Die Fachbereichskonferenz

Die Fachbereichskonferenz ist ein Kollegialorgan, dem i. d. R. folgende Mitglieder angehören:

  • der Fachbereichsleiter als Vorsitzender,
  • der organschaftliche Stellvertreter des Fachbereichsleiters,
  • zwei Vertreter/innen des für den Fachbereich zuständigen Staatsministeriums,
  • zwei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter/innen der hauptamtlichen Hochschullehrer/innen des Fachbereichs,
  • zwei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter/innen der Studierenden des Fachbereichs.

Die Fachbereichskonferenz, der derzeit folgende Mitglieder angehören, berät und unterstützt den Fachbereichsleiter bei der Leitung des Fachbereichs. Sie äußert sich gutachtlich zur Bestellung des Fachbereichsleiters und zur fachlichen und pädagogischen Eignung zu bestellender hauptamtlicher Hochschullehrerinnen und -lehrer. Sie ist bei der Vorbereitung von Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, bei der Erstellung der Studienpläne, bei der Aufstellung des Plans der Lehrveranstaltungen und bei der Studienberatung zu beteiligen.