Qualifikationsprüfung

Der schriftliche Teil der nächsten Qualifikationsprüfung findet ab Mitte Juni 2026 statt. In dieser Zeit ist an acht Tagen je eine Klausuraufgabe mit einer Dauer von fünf Stunden zu bearbeiten.

Im Anschluss daran folgt zeitnah die mündliche Prüfung. Details sind der Ausschreibung des StMJ zu entnehmen, die rechtzeitig vor der Prüfung an die Studierenden bekanntgegeben wird.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die vorgeschriebenen Studienabschnitte und die praktischen Abschnitte erfolgreich absolviert hat.

Die Gesamtprüfungsnote wird aus den Ergebnissen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung gebildet, und zwar aus den schriftlich erzielten Bewertungen und den Noten der mündlichen Prüfung.

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer eine Gesamtprüfungsnote schlechter als "ausreichend" erhalten hat oder wenn mehr als die Hälfte der Einzelnoten schlechter als mit „ausreichend“ bewertet wurde.


Die rechtlichen Grundlagen für die Prüfungen enthält die Fachverordnung Justiz vom 8. September 2014 (GVBl S. 417): FachV-J.

Ergänzend gilt die Allgemeine Prüfungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76): APO


Bei der Prüfung sind nur bestimmte Hilfsmittel zugelassen, die sich aus der geltenden Hilfsmittelbekanntmachung ergeben.