International

Auslandsaufenthalte während des Studiums begründen Kompetenzen und erweitern die Einschätzungsfähigkeit für das zukünftige Berufsfeld der Studierenden. Internationale Erfahrungen sind auch für die Erfüllung der künftigen Aufgaben wertvoll, Grenzen verlieren zunehmend an Bedeutung. Daher lässt die Ausbildungsordnung während des Fachpraktikums I Praktika von zwei Monaten bei Zivilgerichten im EU-Ausland zu.

Das Auslandsamt des Fachbereichs unterstützt bei der Ausgestaltung des Praktikums und bemüht sich, die Aktivitäten weiter auszubauen.

Wesentliche Basis der Auslandsarbeit ist das Programm ERASMUS+ der Europäischen Union; die Hochschule ist Inhaberin der erweiterten Erasmus University Charta (EUC). Davon profitieren die bayerischen Studierenden, die auf einer gesicherten finanziellen Basis Auslandsaufenthalte erleben können.